Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemein
Die Leistungen und Angebote von GlasXpert erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Kunden (Gegenbestätigung) unter Hinweis auf dessen Geschäftsbeziehung wird widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese für jeden einzelnen Auftrag schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Vertragsabschluss
Die Angebote von GlasXpert sind freibleibend und unverbindlich. Ein wirksamer Vertrag kommt erst nach Bestellung des Auftraggebers/Kunden und der schriftlichen Auftragsbestätigung durch GlasXpert zustande. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Angaben in Prospekten, Katalogen und technischen Unterlagen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet wurden. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich GlasXpert Eigentums- und Urheberrechte vor, sämtliche Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich gemacht oder außerhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie dem Auftraggeber/Kunden übergeben wurden.

§ 3 Leistungsgegenstand
GlasXpert verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen auszuführen. Die Leistungen sind in der Auftragsbestätigung nicht abschließend. GlasXpert behält sich vor, den Leistungsinhalt jederzeit angemessen zu ändern, soweit der Auftraggeber/Kunde vor bzw. bei Vertragsabschluss unvollständige bzw. unrichtige Informationen erteilt hat.

§ 4 Leistungszeitraum
Leistungstermine sind nur dann verbindlich, sofern diese von GlasXpert schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. GlasXpert hat Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, gesetzliche Vorschriften, die nicht gewährleistete An- und Abfahrt, eingeschränkte Lademöglichkeit mit den Fahrzeugen, usw.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers/Kunden
Der Auftraggeber/Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche behördliche Genehmigungen kostenfrei vorliegen. Davon unberührt bestehen das Vertragsverhältnis und die Pflichten des Auftraggebers/Kunden gegenüber von GlasXpert. Der Auftraggeber/Kunde hat Gewähr dafür zu bieten, dass die An- und Abfahrt, sowie die Baufreiheit uneingeschränkt gewährleistet sind. Nimmt der Auftraggeber/Kunde die Leistung nicht innerhalb 3 Arbeitstage ab, so gilt die Abnahme als erfolgt, soweit in der Anzeige auf die Fiktionswirkung hingewiesen wurde. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer/Kunde die Abnahme verweigert, ohne dazu berechtigt zu sein.

§ 6 Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber/Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Entgelts, dass nach Leitungserbringung und Rechnungslegung binnen 3 Werktagen fällig ist. Unabhängig davon ist GlasXpert berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen und von der Zahlung seine Leistungs- erbringung abhängig zu machen. Preisänderungen bzw. Vergütung zusätzlicher Leistungen behält sich GlasXpert vor, sofern sich beim Beschichtungsmaterial oder in der Verarbeitung Änderungen ergeben, die auf unvollständige bzw. unrichtige Angaben des Auftraggebers/Kunden zurückzuführen sind. Die Lieferung von Waren und Leistungen erfolgt ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt.

§ 7 Zahlungsverzug/Mahnung
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug steht es GlasXpert frei, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Bei Privatkunden belaufen sich die Verzugszinsen auf 5 % p.A., bei Geschäftskunden belaufen sich die Verzugszinsen auf 8 % p.A. GlasXpert behält sich vor höhere Schadensersatzansprüche aufgrund des Zahlungsverzuges, belegt durch Nachweise, geltend zu machen. Eventuell entstehende Kosten durch Mahnungen, Gerichtsverfahren und/oder gerichtliche Mahnverfahren trägt der Schuldner.

§ 8 Mängel
Mängel an den Leistungen von GlasXpert sind unverzüglich anzuzeigen. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit bzw. unerhebliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit stellen keine Mängel dar. Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung bzw. übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Von dem Auftraggeber/Kunden gewünschte Garantien oder Zusicherungen bedürfen auch bei Folgeschäden stets der schriftlichen Bestätigung. Die Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Garantien oder Zusicherungen zu erklären.

§ 9 Haftung
Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. In allen anderen Fällen ist die Haftung von GlasXpert für Schäden unabhängig von der Rechtsgrundlage ausgeschlossen, sofern die Haftung unter dem anwendbaren Recht nicht zwingend ist. Insbesondere haftet GlasXpert nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers/Kunden. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen von GlasXpert.

§ 10 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen GlasXpert und dem Auftraggeber/Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Privatkunden ist das BGB zugrundeliegend. Bei Geschäftskunden oder Kunden, die in Ihrem Handeln mit einem Unternehmen konform sind (bspw. Handelsvertreter, Freiberufler o.Ä.) liegt das HGB zugrunde. Soweit der Auftraggeber/Kunde bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Rostock ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden eine dem Sinn und Zweck der nichtigen Vereinbarungen an der nächsten kommenden Vereinbarung treffen. Nebenabreden, Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

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